In Deutschland, wie könnte es anders sein, regelt ein Gesetz, was bei der Herstellung von Speiseeis verwendet werden darf:
bei Fruchteis
Fruchtmark, Fruchtsaft, Wasser, Zucker und natürliche Aromastoffe,
bei Milchspeiseeis
mindestens 70% Milch, dazu Zucker und natürliche Aromastoffe.